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Tabak

Shisha Tabak bald 60 Euro: Das steht im Gesetzentwurf

Aladin Shisha & Vape Shop
30.06.2026
Shisha Tabak bald 60 Euro: Das steht im Gesetzentwurf - 60€ für 200g Shisha-Tabak: Was der Entwurf vorsieht

Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht vor, die Steuer auf Wasserpfeifentabak bis 2030 auf 188,46 Euro pro Kilogramm zu erhöhen - für Shisha-Raucher heißt das bis zu 60 Euro pro 200 Gramm Dose. Der Entwurf datiert vom 29. Juni 2026, die Frist für Stellungnahmen der Verbände endet bereits am 30. Juni 2026 um 13 Uhr. Was im Gesetzestext tatsächlich steht, wie sich die Erhöhung zusammensetzt und warum die eigenen Zahlen des Ministeriums Fragen aufwerfen, ordnen wir hier ein.

Was der Gesetzentwurf für Wasserpfeifentabak vorsieht

Der Entwurf erhöht die Tabaksteuer für sämtliche Besteuerungskategorien - Zigaretten, Feinschnitt, Zigarren/Zigarillos, Pfeifentabak, erhitzten Tabak, Wasserpfeifentabak und Substitute für Tabakwaren - in vier Schritten in den Jahren 2027 bis 2030. Als Begründung nennt das Ministerium den Eckwertebeschluss vom 29. April 2026 zur Konsolidierung des Bundeshaushalts. Die Tabaksteuer ist nach der Energiesteuer die zweitgrößte Verbrauchsteuer in Deutschland und brachte 2025 rund 17,4 Milliarden Euro ein. Die zusätzlichen Einnahmen sollen laut Entwurf ausschließlich dem Bund zugutekommen, Länder und Kommunen gehen leer aus.

Für Wasserpfeifentabak bedeutet das konkret: Die Gesamtsteuerlast steigt von aktuell rund 56 Euro je Kilogramm auf 188,46 Euro im Jahr 2030. Schon der erste Schritt zum 1. Januar 2027 fällt laut Entwurf mit fast 89 Prozent deutlich aus. Beschlossen ist davon bislang nichts - bevor aus dem Entwurf ein Gesetz wird, muss er noch innerhalb der Bundesregierung final abgestimmt werden sowie Bundestag und Bundesrat passieren.

Wie sich die Steuer auf Wasserpfeifentabak zusammensetzt

Anders als bei Zigaretten, wo ein Teil der Steuer prozentual vom Kleinverkaufspreis abhängt, wird Wasserpfeifentabak überwiegend nach Gewicht besteuert. Er trägt zunächst den Steuersatz für Pfeifentabak - dieser steigt laut Entwurf von aktuell rund 41 Euro auf bis zu 165 Euro je Kilogramm – plus eine seit 2022 bestehende nationale Zusatzsteuer von 23 Euro je Kilogramm, die im Entwurf unverändert bleibt. Die eigentliche Verteuerung von Wasserpfeifentabak läuft also über die allgemeine Pfeifentabak-Grundsteuer, nicht über die shishaspezifische Zusatzsteuer. Betroffen sind alle Marken gleichermaßen, da der Steuersatz pro Kilogramm gilt und nicht nach Geschmacksrichtung oder Hersteller unterscheidet.

Im Vergleich der Kategorien fällt Wasserpfeifentabak besonders auf: Da fertiger Wasserpfeifentabak nur zu einem Bruchteil aus echtem Tabak besteht, ergibt sich für den enthaltenen Tabakanteil eine deutlich höhere Steuerlast als bei jeder anderen Kategorie im Entwurf. Zum Vergleich: Die EU-Kommission hatte in ihrem Richtlinienvorschlag vom Juli 2025 für vergleichbare Produkte einen Mindeststeuersatz von rund 107 Euro je Kilogramm vorgeschlagen – deutlich unter dem, was der deutsche Entwurf am Ende vorsieht.

Auch der Blick auf die Einnahmenseite zeigt die Verhältnisse: Von den insgesamt rund 756 Millionen Euro Steuermehreinnahmen, die der Entwurf allein für 2027 veranschlagt, sollen laut den eigenen Berechnungen des Ministeriums nur rund 31 Millionen Euro aus Wasserpfeifentabak stammen - deutlich weniger als bei Zigaretten mit 209 Millionen Euro oder Feinschnitt mit 299 Millionen Euro im selben Jahr. Prozentual fällt die Erhöhung bei Wasserpfeifentabak dennoch am stärksten aus, weil die steuerliche Ausgangsbasis vergleichsweise niedrig war.

Was das für den Preis einer 200 Gramm Dose bedeutet

So hat sich der Preis einer 200 Gramm Dose zuletzt entwickelt und so könnte es laut Entwurf und Verbandsschätzung weitergehen:

  • 2021 (vor der letzten größeren Steuerrunde): rund 15,90 Euro
  • 2026 (aktuell): je nach Marke rund 27 bis 30 Euro
  • 2027 (erster Schritt laut Entwurf): spürbarer Sprung, da die Steuer in diesem Jahr um fast 89 Prozent steigt
  • 2030 (nach allen vier Steuerstufen): laut Bundesverband Wasserpfeifentabak bis zu 60 Euro

Größere Packungen wie 200-Gramm-Dosen bringen im Vergleich zu kleineren Portionsgrößen grundsätzlich einen niedrigeren Preis pro Gramm - ein Vorteil, der durch die geplante Steuererhöhung anteilig kleiner wird, aber nicht verschwindet. Erst seit Juli 2024 sind 200 Gramm Dosen wie African Queen 200g überhaupt wieder regulär im Handel, nachdem eine zwischenzeitliche 25-Gramm-Obergrenze das Sortiment eingeschränkt hatte. Der nächste Kostenschub käme damit nicht über die Packungsgröße, sondern über den Steuersatz selbst.

Was die Erfahrungen mit der 25-Gramm-Regel 2022 bis 2024 zeigen

Zwischen Juli 2022 und Juni 2024 durften Verkaufspackungen für Wasserpfeifentabak maximal 25 Gramm enthalten - eine Maßnahme, die eigentlich den Schwarzmarkt eindämmen sollte. Stattdessen stieg der Marktpreis auf über 170 Euro je Kilogramm, während die versteuerte Menge um rund 90 Prozent einbrach. Das Steueraufkommen der Kategorie fiel dabei unter 42 Millionen Euro, obwohl die Nachfrage nach Shisha-Kohle im gleichen Zeitraum stabil blieb - ein Hinweis darauf, dass der Konsum nicht zurückging, sondern in andere Kanäle abwanderte. Der Zoll bezifferte den Anteil illegaler, unversteuerter Ware ohne Steuerbanderole zeitweise auf bis zu 80 Prozent des Gesamtmarktes.

Der Gesetzgeber hob die 25-Gramm-Regel im Sommer 2024 wieder auf. Ob sich ein ähnliches Muster bei der jetzt geplanten Erhöhung wiederholt, ist nicht sicher - Kritiker verweisen aber genau auf diese Erfahrungswerte, wenn sie vor den Folgen der neuen Steuerstufen warnen.

Wer von der geplanten Erhöhung betroffen ist

Die Steuer betrifft private Konsumenten ebenso wie die schätzungsweise 5.000 Shisha-Bars in Deutschland, die zusammen mit rund 2.500 Verkaufsstellen und 200 Großhändlern den legalen Markt tragen. In Deutschland rauchen nach Verbandsschätzungen etwa 1,5 Millionen Menschen gelegentlich Wasserpfeife. Shisha-Bars kaufen dabei in der Regel größere Gebinde und portionieren daraus einzelne Sitzungen für ihre Gäste – die zugrunde liegende Steuer pro Kilogramm gilt unabhängig davon, ob der Tabak im Laden verkauft oder in der Bar konsumiert wird.

Wer angesichts steigender Preise auf Einweg-Vapes oder Liquids ausweichen will, zahlt künftig ebenfalls mehr: Auch Substitute für Tabakwaren werden im Entwurf stufenweise höher besteuert, von 0,33 Euro je Milliliter 2027 auf 0,36 Euro ab 2030. Eine steuerlich günstigere Ausweichoption bietet der Entwurf damit an keiner Stelle.

Was Verbraucher und Verband jetzt tun können

Der Bundesverband Wasserpfeifentabak kann als Interessenvertretung eine offizielle Stellungnahme zum Referentenentwurf einreichen – die Frist dafür läuft am 30. Juni 2026 um 13 Uhr ab, das zuständige Referat ist per E-Mail unter IIIB4@bmf.bund.de erreichbar. Unabhängig von dieser Frist können sich auch einzelne Verbraucher direkt an den Bundesfinanzminister wenden, etwa per E-Mail an lars.klingbeil@bundestag.de, und sachlich darlegen, wie sie die geplante Steuererhöhung einschätzen.

Für eine solche Mail reichen wenige, klar formulierte Punkte:

  • Wer Du bist und seit wann Du gelegentlich oder regelmäßig Wasserpfeife rauchst
  • Warum Dich die geplante Steuererhöhung konkret betrifft, zum Beispiel über den Preis Deiner gewohnten 200-Gramm-Dose
  • Warum Du die Erhöhung in dieser Höhe für falsch hältst
  • Die Bitte, die Pläne noch einmal zu überdenken

Eine Trendumkehr zu günstigeren Preisen zeichnet der aktuelle Entwurf nicht – die Steuersätze steigen in allen vier Jahresschritten bis 2030 weiter an, unabhängig davon, wie die Beratungen im Detail ausgehen. Am eigentlichen Sortiment ändert der Entwurf vorerst nichts: Bei uns findest Du weiterhin die gängigen Shisha-Tabak-Sorten in verschiedenen Packungsgrößen sowie passende Shisha-Kohle dazu. Wie sich die Steuerpläne konkret auf die Preise auswirken, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat ab – wir halten Dich dazu auf dem Laufenden.

Häufig gestellte Fragen zur geplanten Steuererhöhung

Ist die Steuererhöhung auf Shisha Tabak schon beschlossen?

Nein. Es handelt sich bislang um einen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums, der noch innerhalb der Bundesregierung final abgestimmt werden und anschließend Bundestag sowie Bundesrat passieren muss.

Wann würde die neue Steuer in Kraft treten?

Der erste Schritt ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen, weitere Erhöhungsstufen sollen jährlich bis 2030 folgen.

Betrifft die Steuererhöhung auch Shisha-Bars?

Ja. Die Steuer wird pro Kilogramm Tabak erhoben, unabhängig davon, ob er im Handel als Dose verkauft oder in einer Shisha-Bar in Portionen ausgegeben wird.

Gilt die Steuererhöhung auch für Shisha Kohle?

Nein. Shisha Kohle fällt nicht unter das Tabaksteuergesetz und ist von diesem Entwurf nicht direkt betroffen.

Sind auch E-Zigaretten und Liquids von der Erhöhung betroffen?

Ja. Für Substitute für Tabakwaren sieht der Entwurf eine schrittweise Erhöhung von 0,33 Euro auf 0,36 Euro je Milliliter bis 2030 vor.

Wie kann ich meine Meinung zur geplanten Steuererhöhung äußern?

Verbraucher können sich per E-Mail direkt an den Bundesfinanzminister wenden. Der Bundesverband Wasserpfeifentabak kann zusätzlich eine offizielle Stellungnahme beim Bundesfinanzministerium einreichen.

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